Du bist wahlberechtigt, wenn du spätestens am Wahltag, also am 30. August dieses Jahres 16 Jahre alt bist und wenn du die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
Du bist in der Stadt oder Gemeinde wahlberechtigt, in der du spätestens am 14. August deine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) hast. Die Stadt oder Gemeinde muss zu Nordrhein-Westfalen gehören.
Das ist eigentlich schon alles, denn damit bist du im Wählerverzeichnis deiner Gemeinde eingetragen oder hast einen Wahlschein. Die Wählerverzeichnisse werden von deiner Gemeinde geführt. In das Wählerverzeichnis wirst du als wahlberechtigte Person in der Regel automatisch eingetragen.
Dass du wahlberechtigt bist, wirst du daran bemerkt haben, dass dir von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bereits eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt worden ist, auf der vermerkt ist, wann die Wahlen stattfinden und wo genau dein "Wahllokal" (meistens eine Schule oder ein anderes öffentliches Gebäude) liegt. Falls du noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hast, ruf doch einfach mal bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung an und frag' nach. Dort wird man dir gerne helfen.